1. Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Kunden
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Absolute Priorität für das Wohlbefinden: Die Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit des Kunden stehen unter allen Bedingungen und Umständen an erster Stelle.
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Vorabklärung: Kein Programm oder keine Übung wird ohne eine vorherige Anamnese/Risikofaktorenermittlung (z.B. PAR-Q-Fragebogen) und ohne eine angemessene Einführung in die Nutzung der Geräte begonnen.
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Notfallmanagement: Das Personal ist ständig geschult und besitzt aktive Zertifizierungen in Erster Hilfe und Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Defibrillator (BLS-AED / CPR).
2. Fachkompetenz und Weiterbildung
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Anerkannte Qualifikationen: Instruktoren und Trainer arbeiten ausschließlich im Rahmen ihrer beruflichen Kompetenzen und akkreditierten Qualifikationen.
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Ständige Weiterbildung: Die Weiterentwicklung und kontinuierliche Schulung werden gewährleistet, um die vom Sektor und den Krankenkassen geforderten Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten.
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Kompetenzgrenzen: Sollten die Bedingungen des Kunden spezifische medizinische, physiotherapeutische oder therapeutische Kompetenzen erfordern, wird die Konsultation qualifizierter Gesundheitsfachkräfte empfohlen.
3. Transparenz, Vertragliche Korrektheit und Vertraulichkeit
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Klare Bedingungen: Verträge, Reglemente, Abonnements und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind transparent, verständlich und frei von zweideutigen Klauseln verfasst.
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Datenschutz: Persönliche Daten und Gesundheitsinformationen der Kunden werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt, in voller Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
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Respekt und Inklusion: Es wird ein einladendes, respektvolles und sicheres Umfeld gewährleistet, frei von jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung oder Missbrauch.
4. Integrität, Doping und Nahrungsergänzungsmittel
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Kampf gegen Doping: Nulltoleranz gegenüber Dopingmitteln, Stimulanzien oder nicht zugelassenen Medikamenten. Das Training basiert ausschließlich auf wissenschaftlichen und natürlichen Methoden.
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Zugelassene Nahrungsergänzungsmittel: Es werden ausschließlich Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel vermarktet oder empfohlen, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zugelassen sind.
5. Hygiene, Wartung und Fairer Wettbewerb
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Hygienestandards: Sauberkeit, Desinfektion der Räumlichkeiten und ordnungsgemäße Belüftung werden regelmäßig gemäß den Schweizer Normen gewährleistet.
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Wartung der Geräte: Maschinen und Geräte werden regelmäßigen Überprüfungen unterzogen, um ihre volle Funktionalität und Sicherheit im Gebrauch zu gewährleisten.
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Fairer Wettbewerb: Die Beziehungen zu Kollegen und anderen Einrichtungen in der Region basieren auf den Prinzipien der Loyalität, kaufmännischen Korrektheit und gegenseitigem Respekt.